Brennerei Druffel

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Stationären Handel

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Brennerei Josef Druffel, Inh. Jochen Druffel für den Stationären Handel

Stand: 01.10.2019

 

I. Allgemeines 
1.) Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.  
 

2.) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine persönliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

 

II. Angebot 
1.) Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben etc. sind freibleibend. Muster und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben.  

2.) Bestellungen des Kunden bei uns sowie Angebote, Auskünfte und Empfehlungen unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.  

3.) Der Kunde ist an eine von ihm abgegebenen Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware. 

4.) Die Abgabe von brandweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch brandweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist nach dem Jugendschutzgesetz verboten. Andere alkoholische Getränke (z. B. Bier, Wein, Sekt) dürfen nach dem Jugendschutzgesetz an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Mit dem Versenden Ihrer Bestellung an uns versichern Sie uns, volljährig zu sein.  

5.) Auftragsänderungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung können wir nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und uns eine ausreichende Verlängerung der Lieferfrist zugebilligt wird. 

 

III. Preise/Zahlungsbedingungen 
1.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Auslieferungslager“ einschließlich Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern Sie Unternehmer sind, erhalten Sie von uns eine Preisliste, in der die Nettoentgelte ausgewiesen sind. 

2.) Der Kunde hat bei Abholung die Möglichkeit der Barzahlung und der Zahlung per EC-Cash. Im Falle der Lieferung besteht die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse oder SEPA-Lastschrift. Sofern Sie Unternehmer sind, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UstG. 

3.) Zielverkauf und der Abzug von Skonto oder anderer Entgeltminderungen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.  

4.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/ Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) in Euro bei Abholung/Lieferung der Ware zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er die Geldschuld während des Verzuges in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt im Verzugsfalle ein Verzugszins in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz und hat er eine Verzugsschadenpauschale in Höhe von 40,00 € zu zahlen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 

5.) Mit Eintritt des Zahlungsverzuges können von uns sämtliche zukünftigen Lieferungen ganz oder teilweise bis zur Bezahlung unserer fälligen Forderungen zurückgehalten werden.  

Nur soweit Sie Unternehmer sind, gilt darüber hinaus:  

a.) Wurde der Kunde schriftlich gemahnt und befindet er sich 14 Tage in Verzug, so sind wir darüber hinaus berechtigt, die betroffenen Verträge zu stornieren und Schadensersatz zu verlangen. Dieser beträgt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, 60 % des Vertragspreises bei lieferbereiter Ware. 

b.) Der Nachweis, dass im Einzelfall ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Die vorgenannten Rechte stehen den Parteien auch dann zu, wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint. Stornierungsrecht und Schadensersatzpflicht werden nur ausgelöst, wenn der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung nicht binnen 14 Tagen hinsichtlich noch ausstehender Lieferungen und Leistungen Vorkasse leistet oder Sicherheitsleistung erbringt.  

6.) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, z. B. Zahlungsverzug, oder Rücklastschrift, sind wir berechtigt, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Kosten der Rücklastschrift trägt der Kunde.   

7.) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

 

IV. Lieferung 
1.) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermin auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.  

2.) Soweit wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind eine Alterskontrolle vorzunehmen, weisen wir den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die Lieferung nur an Personen zu übergeben, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben und sich im Zweifelsfall ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen.  

3.) Ist eine Auslieferung an den Kunden nicht möglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an uns zurück, wobei der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat.  

4.) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Für Ansprüche aufgrund etwaiger fehlerhafter Angaben eines Strich- oder ähnlichen Codes sowie dessen mangelhafte Ablesbarkeit oder Anbringung haften wir nur im Rahmen nachfolgender Ziff. VII dieser Geschäftsbedingungen.  

5.) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn 

• die Teillieferung für unseren Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, 
• dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zur    Übernahme dieser Kosten bereit.  

6.) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des VII. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beschränkt. 

 

V. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme 
Nur soweit Sie Unternehmer sind gilt:  

a.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung und/oder diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 

b.) Bei Versendung unterliegen die Versandart und die Verpackung vorbehaltlich einer besonderen Weisung des Kunden unserem pflichtgemäßen Ermessen ohne Verpflichtung für kostengünstigste und sicherste Verfrachtung. Bei unbeanstandeter Übernahme gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen. 

c.) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.  

d.) Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch einen beauftragten Dritten sind die entstandenen Lagerkosten vom Kunden zu tragen. Die Kosten sind in diesem Fall durch Rechnung zu belegen. 

e.) Die Lieferung wird von uns nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 

 

VI. Gewährleistung, Sachmängel 
1.) Soweit Sie Verbraucher sind, bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. 

2.) Nur soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:  

a.) In Bezug auf die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere schriftliche Produktspezifikation als vereinbart. Bei in Werbe- und Bestellunterlagen abgebildeten Produkten, Proben und Muster handelt es sich um annähernde Anschauungsstücke für Qualität und Ausstattung, es handelt sich dabei nicht um vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben der Ware. Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht.  

b.) Soweit wir auf Wunsch des Kunden von ihm angeliefertes Obst zu Direktsaft pressen, wird dieser Saft von uns in 5-Liter-Bag-in-Box-Beuteln abgefüllt. Hierbei handelt es sich um Kartons, in deren Inneren ein Schlauch steckt. Zur Entnahme ist in den Schlauch ein Zapfhahn integriert. Mit dem Abfüllen in einen Schlauch wird Oxidation verhindert. Zudem ist der Direktsaft im Schlauch vollständig gegen Licht geschützt.  
Für die uns zur Verarbeitung zur Verfügung gestellte Rohstoffqualität, deren Geschmack und Aussehen übernehmen wir keine Haftung.  

c.) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.  

d.) Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. 

e.) Bei Sachmängeln der gelieferten Ware sind wir nach unserer, innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Fall des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.  

f.) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den unter VII. bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. 

 

VII. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens 
1.) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. VII eingeschränkt. 

2.) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der Ware, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen soll oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. 

3.) Soweit wir gemäß Ziff. VII 2.) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.  

4.) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. 

5.) Auskünfte oder Beratungen, die zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgen unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.  

6.) Die Einschränkungen dieser Ziff. VII gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 

 

VIII. Eigentumsvorbehaltssicherung 
1.) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.  

2.) Nur soweit Sie Unternehmer sind, gilt darüber hinaus ergänzend Folgendes: 

a.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt von Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.  

b.) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.  Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 

c.) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.  Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.  

d.) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.  

 

IX. Hinweise zum Verpackungsgesetz 
Wir sind gemäß dem Verpackungsgesetz zur Registrierung unseres Unternehmens bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR/LUCID) verpflichtet.  
In dem Verpackungsregister https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Manufacturer finden Sie uns unter der Registrierungsnummer DE4075878536446
Weiterhin sind wir verpflichtet, die von uns in Verkehr gebrachten gebrauchten, restentleerten 
• Transportverpackungen, 
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,  
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 Verpackungsgesetz eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und 
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter,  
unentgeltlich zurückzunehmen. Soweit wir als Letztvertreiber versenden, beschränkt sich unsere Rücknahmepflicht auf Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die in unserem Sortiment geführt werden.  
Wir tragen nicht die Kosten, die durch die Entsorgung der Verpackungen bei gewerblichen Abnehmern entstehen. 

 

X. Besonderes 
1.) Alle unsere Produkte werden stets dem neuesten Stand der Technik und Verwendbarkeit angepasst. Rezepturänderungen, die auch eine Veränderung im Geschmack mit sich führen können, behalten wir uns vor. Eine Garantie, dass die von uns angebotenen und gelieferten Waren für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind, übernehmen wir nicht. 

2.) Bei Anfertigungen nach Angaben des Kunden ist dieser für die Ordnungsgemäßheit in Bezug auf die Beachtung gewerblicher Schutzrechte selbst verantwortlich. Für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Folgen haften wir nicht.  
Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Für uns ohne Aufforderung übersandte Muster und Vorlagen leisten wir im Falle von Verlust, Beschädigung oder Bruch keinen Ersatz. 

 

XI. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.  
In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen maßgebend. Maßgebend für die Ausübung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 2010. 

2.) Nur soweit Sie Unternehmer sind, gilt:  

a.) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 

b.) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. 

 

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